Ausstattung
Allgemeines:
Bei dem bezeichneten Anwesen handelt es sich um ein denkmalgeschütztes Gebäude im Stadtzentrum.
Die Anlage befindet sich innerhalb eines förmlich festgelegten Sanierungsgebietes, das Gebäude steht als Einzeldenkmal unter Schutz.
Die Sanierung des historischen Gebäudes baut auf diesen Altbestand auf und erfolgt unter den Auflagen der Denkmalschutzbehörden. Ausdrücklich wird darauf hingewiesen, dass es sich nicht um einen Neubau handelt und nach Abschluss der Sanierung kein Neubau entsteht.
Das Gebäude wird entsprechend einer festgelegten Baubeschreibung saniert und nach den genehmigten Plänen gebaut bzw. umgebaut. Die genehmigten Baueingabepläne im Maßstab 1:100 werden Bestandteil des Sanierungsvertrags.
Die für die Durchführung des Bauvorhabens erforderlichen Planungsunterlagen sind in der Vertragsvereinbarung enthalten. Zum Leistungsumfang gehören Planung und Bauleitung durch qualifizierte Fachleute, Fachingenieure für Haustechnik, Statik, Brand- und Wärmeschutz. Ebenfalls inkludiert sind alle Behördenleistungen, Prüfungen, Abnahmen und Vermessungen.
Die Sanierungs- und Umbauarbeiten erfolgen nach den landesrechtlichen Bauvorschriften, den anerkannten Regeln der Bautechnik und den Vorgaben der Baugenehmigung, einschließlich denkmalrechtlicher Genehmigung.
Änderungen in der Planung, den aufgeführten Materialien und Ausstattungsgegenständen sowie den Techniken sind vorbehalten, sofern dies aus bautechnischen, bau- oder denkmalrechtlichen Gründen notwendig und zweckmäßig erscheint. Hierüber ist der Käufer / die Käuferin umgehend zu informieren. Die Änderung erfolgt mit gleichwertigen Materialien zu gleichwertigen Leistungen.
Die wesentlichen gestaltenden Bauteile bzw. Materialien wie Fliesen, Bodenbeläge, Sanitärausstattungen etc. werden rechtzeitig bemustert. Die Käufer*innen haben im Rahmen der Standardausstattung die Möglichkeit, zwischen mehreren Varianten auszuwählen.
Änderungswünsche des Käufers zu den in der Baubeschreibung genannten Materialien und Ausstattungsgegenständen sind möglich, soweit sie genehmigungsfrei vorgenommen werden können. Alle hierzu erforderlichen Leistungen zu Planung, Materialien, Ausführung und Bauüberwachung werden separat als Zusatzleistungen in Rechnung gestellt und bedürfen einer gesonderten detaillierten Zusatzvereinbarung. Hierdurch entstehende Verlängerungen der Bauzeit oder Änderungen der Bauablaufplanung sind der Verkäuferin/Bauträgerin nicht anzulasten.