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Das Objekt

Die nach Osten ausgerichtete, barrierearme Wohnung besticht durch ihre Raumanordnung. Um den zentralen Wohnbereich mit Küche und Zugang zum Balkon gruppieren sich ein Schlafzimmer mit durchfenstertem Erker, das Tageslicht-Bad und das zweite Schlafzimmer, ebenfalls mit kleinem Fenstererker ausgestattet. Vervollständigt wird die Wohnung durch einen großen Hauswirtschaftsbereich mit Gäste-WC.

Objektdaten

  • Objektnummer

    0506-V18

  • Objektart

    Wohnung

  • Ort

    Köthen

  • Baujahr

    2027

  • Zustand

    Erstbezug

Zimmer

  • Zimmer

    3

Flächen

  • Wohnfläche

    ca. 91 m²

  • Terrassenfläche

    ca. 13,50 m²

Preise

  • Den Preis dieser Immobilie können Sie auf Anfrage bei uns erhalten.

Energieausweis

  • Ein Energieausweis ist für diese Immobilie nicht erforderlich.

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Ausstattung

Allgemeines:

Bei dem bezeichneten Anwesen handelt es sich um zwei denkmalgeschützte in massivem Ziegelmauerwerk errichtete Gebäude.

Villa:

Das Wohngebäude eines Fabrikanten zeigt sich als zweigeschossiger, über hohem Kellergeschoss errichteter Baukörper mit Mansard-Dach aus der Zeit um 1884, der um 1905 dreigeschossig erweitert wurde. Er wird durch aufwändige Fassadengestaltung in neobarocken Formen bzw. der norddeutschen „Backsteingotik“ entlehnten Formen geprägt.

Kutscherhaus:

Den Hof und Straßenraum nach Norden und Westen hin abgrenzend befindet sich das L-förmige zweigeschossige Gebäude mit zwei kleinen Kellern und schlichten Pultdächern, das im frühen 20. Jahrhundert als Remise, Pferdestallungen und Wohnhaus für Angestellte errichtet wurde. Straßenseitig zurückhaltend gegliedert zeigt es sich hofseitig mit gestaffelter Fassade und gruppierten Fenstern.

Die Anlage befindet sich innerhalb eines förmlich festgelegten Sanierungsgebietes, alle Gebäude stehen als Einzeldenkmale unter Schutz, ebenso die südlich angrenzende Parkanlage.

Die Sanierung der beiden historischen Gebäude baut auf diesen Altbestand auf und erfolgt unter den Auflagen der Denkmalschutzbehörden. Ausdrücklich wird darauf hingewiesen, dass es sich nicht um einen Neubau handelt und nach Abschluss der Sanierung kein Neubau entsteht.

Die Gebäude werden entsprechend der folgenden Leistungs- und Baubeschreibung saniert und nach den genehmigten Plänen gebaut bzw. umgebaut. Die genehmigten Baueingabepläne im Maßstab 1:100 werden Bestandteil des Sanierungsvertrags. ( AZ: 2023-00423)

Die für die Durchführung des Bauvorhabens erforderlichen Planungsunterlagen sind in der Vertragsvereinbarung enthalten. Zum Leistungsumfang gehören Planung und Bauleitung durch qualifizierte Fachleute, Fachingenieure für Haustechnik, Statik, Brand- und Wärmeschutz. Ebenfalls inkludiert sind alle Behördenleistungen, Prüfungen, Abnahmen und Vermessungen.

Die Sanierungs- und Umbauarbeiten erfolgen nach den landesrechtlichen Bauvorschriften, den anerkannten Regeln der Bautechnik und den Vorgaben der Baugenehmigung einschließlich denkmalrechtlicher Genehmigung. Neue Bauteile, Installationen und Baustoffe entsprechen den heutigen Normen und Vorschriften sowie den anerkannten Regeln der Technik. Bei der Sanierung des Altbestandes kann die Ausführung hinter den genannten Bestimmungen wie DIN-Normen, EnEV-Anforderungen etc. zurückbleiben, dies ist kein Minderungsgrund. Geschuldet sind ausschließlich die in der vorliegenden Baubeschreibung genannten Leistungen. Bei Abweichungen zwischen Planunterlagen und Baubeschreibung gelten die Aussagen der Baubeschreibung.

Änderungen in der Planung, den aufgeführten Materialien und Ausstattungsgegenständen sowie den Techniken sind vorbehalten, sofern dies aus bautechnischen, bau- oder denkmalrechtlichen Gründen notwendig und zweckmäßig erscheint. Hierüber ist der Käufer / die Käuferin umgehend zu informieren. Die Änderung erfolgt mit gleichwertigen Materialien zu gleichwertigen Leistungen.

Die wesentlichen gestaltenden Bauteile bzw. Materialien wie Fliesen, Bodenbeläge, Sanitärausstattungen etc. werden rechtzeitig bemustert. Die Käufer*innen haben im Rahmen der Standardausstattung die Möglichkeit, zwischen mehreren Varianten auszuwählen.

Änderungswünsche des Käufers zu den in der Baubeschreibung genannten Materialien und Ausstattungsgegenständen sind möglich, soweit sie genehmigungsfrei vorgenommen werden können. Alle hierzu erforderlichen Leistungen zu Planung, Materialien, Ausführung und Bauüberwachung werden separat als Zusatzleistungen in Rechnung gestellt und bedürfen einer gesonderten detaillierten Zusatzvereinbarung. Hierdurch entstehende Verlängerungen der Bauzeit oder Änderungen der Bauablaufplanung sind der Verkäuferin/Bauträgerin nicht anzulasten.

Sonstige Informationen

Der Erwerb und die Sanierung einer denkmalgeschützten Immobilie können unter bestimmten Voraussetzungen steuerliche Vorteile bieten. Diese Vorteile ergeben sich insbesondere durch die Möglichkeit, einen Teil der Sanierungskosten im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen über einen festgelegten Zeitraum steuerlich geltend zu machen.

Für selbstgenutzte denkmalgeschützte Immobilien ist es nach aktuellem Stand der Gesetzgebung möglich, einen bestimmten Prozentsatz der anerkannten Sanierungskosten über einen Zeitraum von bis zu zehn Jahren abzuschreiben. Bei vermieteten Objekten kann in den ersten acht Jahren ein höherer Prozentsatz der anerkannten Sanierungskosten und in den darauffolgenden Jahren ein niedrigerer Prozentsatz abgeschrieben werden.

Bitte beachten Sie, dass die genauen Voraussetzungen und steuerlichen Vorteile individuell variieren können. Wir empfehlen dringend, vor einer Investitionsentscheidung eine qualifizierte steuerliche und rechtliche Beratung durch einen Experten in Anspruch zu nehmen. So stellen Sie sicher, dass alle relevanten Vorschriften beachtet werden und Sie die maximalen Vorteile für Ihre persönliche Situation nutzen können.

Diese Immobilie wird so angeboten, dass kein Maklervertrag mit dem Kaufinteressenten abgeschlossen wird. Der Immobilienmakler ist der alleinige Interessenvertreter des Verkäufers und vereinbart mit dem Kaufinteressenten weder eine Vergütung, noch wird ein Maklervertrag abgeschlossen. Auch durch die Vereinbarung eines Besichtigungstermins oder die Übermittlung von Unterlagen sowie die Entgegennahme eines Kaufpreisangebots kommt kein Maklervertrag mit dem Kaufinteressenten zustande.

Für weitere Informationen zum Objekt nutzen Sie bitte das Kontaktformular dieser Anzeige.

Das Exposé steht Ihnen nach erfolgreicher Anmeldung über das Kontaktformular, per E-Mail, als Download zur Verfügung. Bitte prüfen Sie eventuell auch Ihren Spam-Ordner.

Bei der Erfüllung unserer Makleraufträge widmen wir uns mit Sorgfalt und in Wahrung aller Interessen einem erfolgreichen Vertragsabschluss. Trotz einer sehr sorgfältigen und regelmäßigen Prüfung von Daten, Bildern und den vom Eigentümer bereitgestellten Informationen können wir keine Haftung für die Richtigkeit der Angaben übernehmen. Wir haben insbesondere die Angaben zur Wohnfläche und zum Baujahr nicht im Einzelnen überprüft. Irrtümer bleiben vorbehalten. Das Angebot ist unverbindlich und freibleibend.

Alle Angaben sind grundsätzlich vom Käufer vor dem Kauf zu überprüfen. Es steht dem Käufer frei, sich auf eigene Kosten fachkundig beraten zu lassen.

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